Skip to main content

Titel :
Das neue Infektionsschutzrecht
Autor :
Kluckert, Sebastian (Hrsg.)
ISBN :
9783848776146
Verlag :
Preis :
78,00 Euro
Infos :
Zweck des Infektionsschutzrechts ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zur Erreichung dieser Ziele arbeiten zahlreiche Stellen, insbesondere die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser und wissenschaftliche Einrichtungen, zusammen.

So traten z.B. am 1. März 2020 die durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) eingeführten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Hintergrund der Änderungen sind die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Masernfallzahlen.

Im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung steht aber derzeit vielmehr das neuartige, erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene Coronavirus SARS-CoV‑2 (2019-nCoV) und die durch das Virus ausgelöste Atemwegserkrankung COVID-19

Deshalb trat mit Wirkung zum 28. März 2020 auch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, mit dem unter anderem das Infektionsschutzgesetz geändert wurde.[20] Nach § 5 Abs. 1 IfSG n.F. kann der Deutsche Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen und sie wieder aufheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.

Mit Wirkung zum 28. März 2020 hat der Deutsche Bundestag die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen und aufgrund der damaligen Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.

Diese aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen.

Das neue Praxishandbuch geht intensiv auf die Neuregelungen ein und klärt die drängenden infektionsschutzrechtlichen Fragen.

Die neuen und praxisrelevanten Probleme im Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§§ 5, 5a IfSG) spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bezogen auf
Einreisen
Transport und Verkehr
Medizinprodukte
Arzneimittel
Ärzte
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
und die Gesetzliche Krankenversicherung.

Weitere Schwerpunkte :

Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen
Behördliche Zuständigkeiten
und Aufgaben Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen, insb. Ordnungsrecht
Entschädigung
Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
Internationales und Europäisches Infektionsschutzrecht Straf- und Bußgeldvorschriften.

Herausgeber/Autoren: Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht. Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.